AGB
Dies sind die Allgemeinen Behandlungsbedingungen für die von der DHMS erbrachten telemedizinischen Gesundheitsleistungen und sonstigen Dienste (nachfolgend auch bezeichnet als „AGB“).
Präambel
Die DHMS ist eine in Irland registrierte limited company mit Geschäftssitz 5 Fitzwilliam Street Upper in Dublin 2, D02 YH95, Irland (Company Registration Number 673960). Sie bietet in Kooperation mit verschiedenen Partnern über deren Internet-Plattformen (insbesondere www.gospring.de, www.myspring.com, www.easy-testen.de, www.helloeasy.de, www.easyderma.de, www.mysummer.de etc.) (nachfolgend auch bezeichnet als „Partner-Plattformen“) telemedizinische Gesundheitsdienstleistungen an. Patienten, die diese Partner-Plattformen aufgrund eines spezifischen gesundheitlichen Leidens besuchen und zu dem Entschluss kommen, eine medizinische Behandlung durchführen zu wollen, werden hierfür an die DHMS vermittelt.
Die DHMS verfügt über eigene sowie mit ihr kooperierende Ärzte und Labore, die im Auftrag der DHMS für diese tätig werden und insbesondere Behandlungen durchführen. Derzeitig sind die Ärzte/Labore ausschließlich in Deutschland oder Irland ansässig und sind bei den jeweiligen Ärztekammern und maßgeblichen Aufsichtsbehörden registriert (siehe hierzu im Einzelnen Ziffer 3). Alle für die DHMS tätig werdenden Mediziner sind hochqualifizierte Fachärzte und werden in enger Zusammenarbeit mit dem sog. Medical Advisory Board der DHMS, welches ein beratendes Fachgremium ist und aus hochrenommierten, medizinischen Experten besteht, einem anspruchsvollen Auswahlverfahren unterworfen und fortlaufend an den hohen DHMS-Qualitätsstandards gemessen.
Diese Ärzte führen die jeweilige von dem Patienten gewählte Behandlung als telemedizinische Fernbehandlung durch. Die DHMS ermöglicht es dem Patienten insofern, medizinische Gesundheitsbehandlungen von approbierten Ärzten ausschließlich über das Internet in Anspruch zu nehmen. Welche Behandlungsleistung konkret von der DHMS und ihren Ärzten durchgeführt wird, hängt von den auf der jeweiligen Partner-Plattform präsentierten Dienstleistungen ab und kann dort jeweils eingesehen werden.
1 Geltungsbereich und anwendbares Recht
1. Diese AGB gelten gegenüber Patienten, die von der DHMS telemedizinische Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen, sowie gegenüber allen anderen Nutzern der durch die DHMS bereitgestellten sonstigen Dienste. Diese Patienten sowie Nutzer sind Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Es wird die Anwendbarkeit irischen Rechts bestimmt. Dies schließt nicht – soweit einschlägig – die Anwendbarkeit zwingender verbraucherschützender Vorschriften anderer Mitgliedsstaaten der EU aus. Ausgenommen von der Rechtswahl sind explizite Verweise auf die deutsche Rechtsordnung.
3. Nach geltenden Rechtsgrundsätzen des internationalen Privatrechts findet bei außervertraglichen Schuldverhältnissen deutsches Recht Anwendung, vorausgesetzt der die Vertragsleistung in Anspruch nehmende Patient befindet sich in Deutschland.
4. Mit Auswahl eines auf der Partner-Plattform präsentierten Dienstes in der unter Ziffer 5 beschriebenen Art und Weise durch den die Partner-Plattform besuchenden Nutzer gelten die AGB der DHMS als anerkannt und werden wesentlicher Bestandteil des Behandlungsvertrages zwischen Nutzer und DHMS. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn die für die DHMS handelnde Person ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die AGB von DHMS gelten auch, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bestimmungen abweichender Bedingungen des Patienten telemedizinische Leistungen vorbehaltlos ausgeführt oder sonstige Leistungen für den Nutzer erbracht werden. Im konkreten Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Patienten haben gleichwohl in jedem Fall Vorrang vor den AGB der DHMS.
5. Mit Verwendung der DHMS-Website sowie mit Nutzung des von der DHMS insbesondere auf den Partner-Plattformen zur Verfügung gestellten Informations- und Beratungsangebotes gelten diese AGB auch gegenüber Nutzern, die sich dieses Angebotes bedienen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn die für die DHMS handelnde Person ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
6. DHMS kann diese AGB jederzeit unter Berücksichtigung der Rechts-, Gesetzes-, Rechtsprechungs- und/oder technischen Entwicklungslage ändern. Die aktuelle Version ist diejenige, die online unter folgender Adresse verfügbar ist: https://www.dhmsdirecthealthmedicalservices.ie/terms-conditions. Der Patient/Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die einzig verbindliche Version der AGB diejenige ist, die online auf der Internetseite zu finden ist, womit der Patient/Nutzer uneingeschränkt einverstanden ist. Im Falle einer Änderung informiert die DHMS unverzüglich über eine solche und räumt dem Patienten/Nutzer eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung, unter Hinweis auf die vorgesehene Bedeutung dieses Verhaltens, ein.
2 Leistungsgegenstand
1. Die DHMS erbringt ärztliche sowie labormedizinische Behandlungs- und Beratungsleistungen (insbesondere Diagnosestellung, Therapieempfehlung sowie gegebenenfalls Verordnung eines Arzneimittels) gegenüber Patienten. Hierfür bedient sie sich ihrer eigenen, d.h. der bei ihr angestellten oder aber mit ihr kooperierender (diese werden als Erfüllungsgehilfen der DHMS tätig) Ärzte, die die Gesundheitsleistung im Auftrag der DHMS unter ausschließlicher Verwendung von Telekommunikationsmedien (nachfolgend auch bezeichnet als “telemedizinische Leistungen“) durchführen.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telemedizinische Behandlungen, d.h. Behandlungen unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmedien, nicht in allen Fällen eine ausreichende medizinische Behandlungsform darstellen. In engster Zusammenarbeit mit dem Medical Advisory Board der DHMS und unter Berücksichtigung regulatorischer Rahmenbedingungen werden alle von der DHMS angebotenen Behandlungsdienstleistungen vorab umfassend dahingehend geprüft, ob sie generell für die in Rede stehende Indikation durch ausschließliche Verwendung von Telekommunikationsmedien unter Einhaltung der hierfür allgemein geltenden fachlichen Standards durchgeführt werden können. Erst sobald die medizinischen Fachexperten dies nach sorgfältiger Analyse einstimmig bejaht haben, bietet die DHMS die entsprechende Behandlungsdienstleistung über ihre Partner-Plattformen an. Insbesondere nutzt die DHMS – soweit für die spezifische Indikation medizinisch vertretbar – Anamnese-Fragebögen, die von dem Patienten gewissenhaft und wahrheitsgemäß auszufüllen sind (siehe hierzu untenstehend Ziffer 4.5) und im Anschluss daran von dem Arzt der DHMS medizinisch ausgewertet werden. Diese Anamnese-Fragebögen werden ebenfalls von den Fachexperten des Medical Advisory Boards in Bezug auf die jeweilige Indikation entwickelt und überwacht sowie regelmäßig an die aktuellen Standards angepasst. Folglich können die Fragebögen im Laufe der Zeit voneinander abweichende Fassungen aufweisen.
3. Neben der in vorstehender Ziffer 2.2 näher beschriebenen, vorab durchgeführten Prüfung der generellen Eignung der Behandlung eines spezifischen Krankheitsbildes unter ausschließlicher Nutzung von Ferntelekommunikationsmedien, prüfen die für die DHMS tätig werdenden Ärzte darüber hinaus in jedem konkreten Einzelfall, ob diese Art der Behandlungsform (telemedizinisch) für den individuellen Patienten und/oder sein Leiden ärztlich vertretbar ist. Diese Beurteilung trifft der Arzt gewissenhaft und unabhängig unter Wahrung seiner ärztlichen Sorgfalt; sie unterliegt einzig seinem individuellen Ermessen und nicht den Weisungen der DHMS.
4. Kommt der Arzt nach gewissenhafter Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine ausschließliche Fernbehandlung im konkreten Einzelfall nicht geeignet ist, bricht er diese umgehend ab und informiert den Patienten entsprechend. Der Patient hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Durch- bzw. Fortführung einer Behandlung durch die DHMS; die Entscheidung des Arztes ist verbindlich. Punkt 5.1.d findet Anwendung. Soweit erforderlich wird der Patient dazu aufgefordert, einen Arzt vor Ort aufzusuchen, um bei diesem eine physische Untersuchung vornehmen zu lassen. Es wird dringend empfohlen, dieser Aufforderung zu folgen bzw. bei Abbruch der Behandlung einen Arzt vor Ort um Rat zu bitten.
5. Hält der Arzt die Behandlung ausschließlich über Telekommunikationsmedien für ärztlich vertretbar, führt er die gesundheitliche Beratung mit erforderlicher ärztlicher Sorgfalt insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation durch.
6. Der Behandlungsvertrag kommt direkt und ausschließlich zwischen der DHMS und dem Patienten zustande (siehe hierzu im Einzelnen untenstehend § 5). Die Leistungserbringung erfolgt indessen naturgemäß jedoch nicht durch die DHMS höchstpersönlich, sondern durch von ihr angestellte oder mit ihr kooperierende Ärzte. Diese werden nicht selbst Partei des Behandlungsvertrages. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Behandlungsvertrag, insbesondere über Vergütung, Beratungsinhalte oder Haftungsansprüche ist insofern einzig die DHMS.
7. Die DHMS schafft die notwendigen Mittel für das reibungslose Funktionieren der insbesondere über die Partner-Plattformen präsentierten Dienste. Die DHMS führt die notwendigen Maßnahmen durch, um die Kontinuität und die Qualität der Dienste zu gewährleisten. Die Dienste werden „in diesem Zustand“ bereitgestellt und sind ohne jegliche Gewährleistung für die Verfügbarkeit und Regelmäßigkeit zugänglich. Die DHMS ist bestrebt, den Zugriff auf die Dienste für 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen in der Woche zu gewährleisten, mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt oder eines Ereignisses, auf die die DHMS keinen Einfluss hat, und vorbehaltlich von Zeiträumen der Wartung, möglicher Störungen, technischer Gefahren im Zusammenhang mit der Art des Internet-Netzwerks oder böswilliger Handlungen oder Beeinträchtigungen der Hard- und Software der DHMS.
3 Leistungserbringer, Vertragserfüllung durch angestellte Ärzte und Erfüllungsgehilfen
1. Verpflichtete zur Erbringung der aus dem Behandlungsvertrag geschuldeten Leistung ist die DHMS. Dafür bedient sie sich der bei ihr unmittelbar angestellten Ärzte oder aber Dritter, die als sog. Erfüllungsgehilfen im Auftrag der DHMS zur Erfüllung der im Einzelnen geschuldeten Leistungen tätig werden.
2. Als Erfüllungsgehilfen der DHMS werden insbesondere tätig:
– individuelle in Deutschland oder Irland niedergelassene Ärzte;
– in Deutschland ansässige medizinische Labore;
– darüber hinaus bestehen Kooperationsverträge mit den Gesundheitsdienstleistern:
• Webdoctor Ltd., leitender Arzt Dr. Sylvester Mooney, IMC registration 010015, eingetragen und zugelassen in Irland mit der CRO Nummer 536841, Geschäftssitz 20 Knockmeenagh Road, Clondalkin, Dublin 22, Ireland,
• Health Finder Pro Ireland Ltd., leitender Arzt Dr. Doniert Alexis Macfarlane, IMC registration 430114, eingetragen und zugelassen in Irland mit der CRO Nummer 682654, Geschäftssitz 6-9 Trinity House, Dublin 2, Ireland
• IPrimary Care Ltd., leitender Arzt Dr. Niall Adrian Edward Aye Maung, IMC registration 430074, eingetragen und zugelassen in Irland mit der CRO Nummer 693679, Geschäftssitz Ground Floor, 71 Lower Baggot Street, Dublin 2, Ireland abgeschlossen.
3. Sämtliche Ärzte, die für die DHMS Gesundheitsdienstleistungen erbringen, unterstehen den jeweiligen Aufsichtsbehörden ihres Landes und sind an die für sie einschlägigen ärztlichen Standesordnungen gebunden. Das bedeutet im Einzelnen:
a. Die in Irland niedergelassenen Ärzte unterstehen der Aufsicht des Irish Medical Council (IMC) sowie hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland der Aufsicht des General Medical Council (GMC). Sie sind dort jeweils registriert. Der Irish Medical Council ist die Aufsichtsbehörde Irlands und der General Medical Council ist die Aufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland über alle praktizierenden Ärzte und ist zuständig für deren Ausbildung sowie für die ärztliche Standesordnung. Alle irischen Ärzte, die für die DHMS Gesundheitsdienstleistungen erbringen, sind an die ärztliche Standesordnung des Irish Medical Council, den Guide to Professional Conduct and Ethics for Registered Medical Professionals bzw. des General Medical Council, die Good Medical Practice Guidelines gebunden. Alle Gesundheitsdienstleister in Großbritannien unterstehen der Aufsicht der Care Quality Commission (CQC) und werden regelmäßig überprüft. Die Care Quality Commission ist Teil des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und Aufsichtsbehörde über alle Gesundheits- und Pflegedienstleister.
b. Die in Deutschland niedergelassenen Ärzte unterstehen der Aufsicht der jeweils für sie zuständigen Ärztekammer, bei der sie mit Approbation Pflichtmitglied sind. Die Landesärztekammern unterstehen der staatlichen Aufsicht der Bundesärztekammer. Die Ärztekammern erlassen mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörden insbesondere Berufs- und Weiterbildungsordnungen, an die alle deutschen Ärzte gebunden sind. Darüber hinaus unterliegen alle für die DHMS tätig werdenden deutschen Ärzte den ärztlichen Standesordnungen.
4 Pflichten des Patienten
1. Nutzer des insbesondere über die Partner-Plattformen präsentierten Angebotes der DHMS, Behandlungsinteressierte und Patienten versichern, dass Sie vollständig geschäftsfähig sind oder mit Einverständnis ihres gesetzlichen Vertreters beim Empfang des Leistungsangebotes der DHMS auftreten.
2. Nutzer des insbesondere über die Partner-Plattformen präsentierten Angebotes der DHMS, Behandlungsinteressierte und Patienten versichern, dass sie Leistungen der DHMS ausschließlich in eigenem Namen und persönlich in Anspruch nehmen. Eine Nutzung des Leistungsangebotes der DHMS in fremdem Namen bzw. zu Gunsten Dritter ist nicht zulässig und zieht den sofortigen Ausschluss von der Nutzung des Leistungsangebotes der DHMS nach sich.
3. Nutzer des insbesondere über die Partner-Plattformen präsentierten Angebotes der DHMS, Behandlungsinteressierte und Patienten verpflichten sich Sorge dafür zu tragen, dass ihre technische Ausstattung in der Lage ist, die Inhalte des Angebots zu unterstützen. Sie haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass Hardware und Software ihres Computers, ihres Tablets oder ihrer Mobiltelefone auf dem notwendigen Stand der Technik sind. Entsprechendes gilt für die Leistungskapazität einer Internetverbindung bei Inanspruchnahme der durch die DHMS angebotenen Dienstleistungen.
4. Nutzer des insbesondere über die Partner-Plattformen präsentierten Angebotes, Behandlungsinteressierte und Patienten versichern, dass ihre Identität, der der ausgewiesenen Person entspricht. Sie dürfen ihre Benutzerkontoinformationen und Zugangsdaten unter keinen Umständen an Dritte herausgeben oder Dritten in anderer Weise zugänglich machen. Nutzer des DHMS-Angebotes verpflichten sich, eine widerrechtliche Fremdnutzung ihres Benutzerkontos sofort zu melden.
5. Für die Behandlung auf Basis des Anamnese-Fragebogens gilt: Die Patienten sind verpflichtet, alle im Rahmen der Anamnese, etwaiger Nachgespräche und im Zusammenhang mit oder zur Erbringung der Heilbehandlung gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Veränderungen im Gesundheitszustand während der Behandlung, die dazu geeignet sind die Einschätzung des Arztes zu beeinflussen, sind unverzüglich mitzuteilen. Alle Informationen und Mitteilungen gegenüber dem Nutzer des DHMS-Angebotes werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er diese Informationen und Mitteilungen zu Kenntnis nimmt und hinreichend nachvollziehen kann. Erst wenn er insbesondere sämtliche im Rahmen der Anamnese an ihn gerichteten Fragen verstanden hat, wird er auf diese wahrheitsgemäß und gewissenhaft antworten. Sollten Unklarheiten bestehen, wird sich der Patient vorab mit dem jeweiligen Kundenservice der Partner-Plattformen in Verbindung setzen. Darüber hinaus wird empfohlen, einen Arzt vor Ort aufzusuchen und um entsprechende Hilfestellung zu bitten.
6. Für die labormedizinische Analyse gilt: Der Patient ist zu seiner eigenen Sicherheit dazu verpflichtet, nach dem Empfang des Testkits zu prüfen, ob er den richtigen und auch bestellten Test erhalten hat (Falschlieferung), ob die äußere Verpackung und ein etwaiges Siegel unversehrt sind oder ob die Packung beschädigt ist und ob das auf der Packung aufgedruckte Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Anschließend hat er die dem Testkit beiliegende Anwendungsanleitung sorgfältig zu lesen und die Probe entsprechend der Anweisung gewissenhaft zu entnehmen. Darüber hinaus ist der Patient dazu verpflichtet, etwaige Nachfragen oder sonst im Zusammenhang mit oder zur Durchführung der laborärztlichen Auswertung gestellte Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Veränderungen im Gesundheitszustand, welche geeignet sind oder geeignet sein können, die laborärztliche Auswertung zu beeinflussen, hat der Patient unverzüglich mitzuteilen.
7. Die Patienten werden hiermit ausdrücklich dazu angehalten, vom Arzt der DHMS erhaltene Information, insbesondere einen Arztbrief sowie Laboranalysen an den eigenen Hausarzt weiterzuleiten und gegebenenfalls hierzu mit diesem Rücksprache zu halten.
5 Patienten-Journey und Abschluss des Behandlungs- bzw. Laboranalysevertrages
1. Ärztliche Behandlung auf Basis eines Anamnese-Fragebogens
a. Patienten-Journey: Der Nutzer, der sich auf einer der Partner-Plattformen befindet, hat die Möglichkeit – entsprechend der von der DHMS auf der jeweiligen Partner-Plattform zur Verfügung gestellten Informationen eine ärztliche Behandlung durch die DHMS auf Basis eines zuvor von ihm sorgfältig ausgefüllten Anamnese-Fragebogens wahrzunehmen. Hierfür klickt er den auf den Partner-Plattformen an verschiedenen Positionen platzierten „Behandlungs-Button“ an. Nach anklicken dieses „Behandlungs-Buttons“ werden dem Patienten mehrere, insbesondere seinen Gesundheitszustand (Symptome, Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen etc.), seine körperliche Konstitution sowie seine Lebensumstände betreffende medizinische Fragen gestellt (zusammenfassend bezeichnet als Anamnese-Fragebogen), die dieser wahrheitsgemäß und gewissenhaft zu beantworten hat (siehe hierzu im Einzelnen vorstehende Ziffer 4.5). Der Anamnesebogen untersteht dem Verantwortungsbereich der DHMS und wird mit Übermittlung an DHMS Teil des zu schließenden Behandlungsvertrags. Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Patient wird ebenso ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anamnese-Fragebogen erst nach Entrichtung des entsprechenden Entgelts an die DHMS übermittelt wird. Nach vollständiger Beantwortung entrichtet der Patient ein Entgelt für die bevorstehende Behandlung durch die DHMS an die jeweilige Partner-Plattform. Hierdurch erwirbt der Patient bei der jeweiligen Partner-Plattform einen sogenannten Behandlungsgutschein, welcher sodann unmittelbar bei der DHMS nach erfolgter Behandlung durch diese an Erfüllung statt eingelöst wird. Diese Einlösung zur Begleichung des der DHMS zustehenden Behandlungsentgeltes wird von der jeweiligen Partner-Plattform automatisch, d.h. ohne weiteres Zutun des Patienten für diesen vorgenommen.
b. Abschluss des Behandlungsvertrages: Nachdem der Patient das Entgelt für den Erwerb des Behandlungsgutscheines an die Partner-Plattform entrichtet hat, wird der zuvor von ihm sorgfältig ausgefüllte Anamnese-Fragebogen automatisch an die DHMS zur diagnostischen Evaluierung übermittelt. Hierdurch nimmt der Patient das auf den Partner-Plattformen dargestellte Behandlungsangebot der DHMS an. Der Behandlungsvertrag wurde begründet, womit die sich unmittelbar hieraus ergebenden Pflichten für den Patienten und die DHMS entstanden sind. Die Ärzte der DHMS beginnen umgehend mit der Evaluierung des Anamnese-Fragebogens.
c. Reichen die vom Patienten gemachten Angaben im Anamnese-Fragebogen und in etwaigen Nachgesprächen nicht aus, um eine Einschätzung durch den verantwortlichen Arzt zu ermöglichen, setzt dieser sich mit den Patienten in Kontakt und bittet um ergänzende Angaben. Diese ergänzenden Angaben sind innerhalb von 5 Werktagen zu übermitteln. Darauf wird der Patient hingewiesen.
d. Sollte der Arzt nach eingehender und sorgfältiger ärztlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Behandlung des Patienten mithilfe des Angebots der DHMS nicht möglich ist, wird der Patient umgehend darüber unterrichtet. Punkt 10.1 findet entsprechend Anwendung.
e. Sollte der Arzt nach eingehender und sorgfältiger ärztlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass das Krankheitsbild des Patienten mit einem verschreibungspflichtigen Medikament zu behandeln ist, verordnet er dieses durch Erstellung eines elektronischen Privatrezeptes, welches er dann – soweit vom Patienten gewünscht – an eine entsprechende Apotheke übermittelt. Ein Vertrag über den Verkauf des Arzneimittels besteht ausschließlich zwischen dem Patienten und der Apotheke; die DHMS ist diesbezüglich nicht Vertragspartei.
2. Labormedizinische Analyse:
a. Patienten-Journey: Der Nutzer, der sich auf einer der Partner-Plattformen befindet, hat die Möglichkeit die von der DHMS auf der jeweiligen Partner-Plattform zur Verfügung gestellten Testkits zur Selbstabnahme unmittelbar von der Partner-Plattform zu erwerben und eine labormedizinische Analyse des selbst mithilfe des Testkits entnommenen Probenmaterials durch die DHMS in Anspruch zu nehmen. Entscheidet sich der Nutzer für einen konkreten Test zur Selbstabnahme wählt er die entsprechende Abbildung aus und klickt sodann den „Jetzt Bestellen“-Button an. Nach Eingabe der Kontaktdaten entrichtet der Nutzer ein Entgelt unmittelbar an die jeweilige Partner-Plattform für das Testkit sowie für die bevorstehende Laboruntersuchung durch die DHMS. In Bezug auf die Laboranalyse erwirbt der Nutzer hierdurch bei der jeweiligen Partner-Plattform einen sogenannten Testgutschein, welcher sodann unmittelbar bei der DHMS nach erfolgter Laboranalyse an Erfüllung statt eingelöst wird. Diese Einlösung zur Begleichung des der DHMS zustehenden Laboranalyseentgeltes wird von der jeweiligen Partner-Plattform automatisch, d.h. ohne weiteres Zutun des Nutzers für diesen vorgenommen.
b. Abschluss des Laboranalysevertrages: Nachdem der Nutzer das unmittelbar bei der Partner-Plattform erworbene Testkit erhalten und entsprechend den Anweisungen das erforderliche Probenmaterial sorgfältig entnommen hat, übermittelt er diese Probe an das ihm gegenüber benannte, für die DHMS tätig werdende medizinische Labor. Sobald das für DHMS tätige Labor die Probe erhält, wird der Laboranalysevertrag begründet, die sich unmittelbar hieraus ergebenden Pflichten für den Patienten und die DHMS sind entstanden. Das für die DHMS tätig werdende Labor beginnt unmittelbar nach Erhalt des Probenmaterials mit der Analyse desselben. Der Vertrag zwischen dem Patienten und der DHMS entsteht nur in Bezug auf die labormedizinische Analyse. Das entsprechende Testkit wird hingegen ausschließlich von der jeweiligen Partner-Plattform veräußert – der zugrundeliegende Kaufvertrag besteht zwischen dem Patienten und der Partner-Plattform, die DHMS ist nicht Vertragspartei dieses Kaufvertrages.
6 Haftung als vertraglicher Gesundheitsdienstleister
1. Die Haftung im Hinblick auf Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit durch von der DHMS und ihren Erfüllungsgehilfen erbrachte Leistungen ist unbeschränkt.
2. Die Haftung im Hinblick auf sonstige Schäden durch von DHMS und ihren Erfüllungsgehilfen erbrachte Leistungen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch grundsätzlich auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
3. Die DHMS haftet unter keinen Umständen für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden und atypische Folgeschäden, die dem Nutzer durch die Nutzung der Dienste entstehen. Mittelbare Schäden sind solche, die nicht ausschließlich und unmittelbar aus dem Ausfall von Diensten von DHMS stammen.
7 Datenschutz
1. Der Schutz der Daten, welche der Patient für seine (labor)medizinische Behandlung zur Verfügung stellt, genießt für die DHMS oberste Priorität. Die DHMS hält sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO und des BDSG bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein.
2. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Patientendaten ergibt sich insbesondere bereits aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Darüber hinaus willigen die Patienten durch Entrichtung des Entgeltes für den Behandlungs- oder Testgutschein an die Partner-Plattform und die damit einhergehende Weiterleitung des ausgefüllten Anamnesen-Fragebogens an die DHMS in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in dem zur Behandlung notwendigen Umfang ein.
3. Weitere Einzelheiten in Bezug auf den Datenschutz ergeben sich aus der online einsehbaren Datenschutzerklärung auf der Website https://www.dhmsdirecthealthmedicalservices.ie/.
8 Widerrufsrecht/Belehrung
1. Patienten haben das Recht den Behandlungs- sowie den Laboranalysevertrag innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses (siehe hierzu im Einzelnen vorstehend Ziffer 5) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie die DHMS, vertreten durch … mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail an contact@direct.health) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
2. Das Widerrufsrecht für den Behandlungsvertrag erlischt vorzeitig, sobald die DHMS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem den Patienten als Verbraucher dazu ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass ihnen bekannt ist, dass sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch DHMS verlieren.
3. Das Widerrufsrecht für den Laboranalysevertrag erlischt vorzeitig, mit dem Empfang des Testkits und soweit mit der Ausführung der Laborleistung erst begonnen wurde, nachdem den Patienten als Verbraucher dazu ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass ihnen bekannt ist, dass sie ihr Widerrufsrecht mit dem Empfang des Testkits durch DHMS oder ihre Erfüllungsgehilfen verlieren.
9 Beendigung des Vertrages
1. Der Behandlungsvertrag über telemedizinische Leistungen endet durch Vertragserfüllung, Überweisung an einen anderen Behandler oder Behandlungsabbruch im Sinne von § 10 dieser AGB.
2. Der Vertrag kann vom Patienten jederzeit gekündigt werden.
3. Der Behandler kann den Vertrag nur kündigen, wenn die Weiterbehandlung gesichert ist, es sei denn es liegt ein Fall des § 10 dieser AGB vor.
10 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Behandlungsabbruch
1. Gelangt der behandelnde Arzt während der Behandlung zu der Auffassung, dass der Facharztstandard im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung nicht einzuhalten ist, bricht er die Fernbehandlung ab. Soweit der behandelnde Arzt es für erforderlich hält, verweist er den Patienten an einen Arzt vor Ort, der eine Untersuchung des Patienten mit unmittelbar räumlichem Arztkontakt durchführt. In Notfällen kann vom Behandler ein Rettungsdienst alarmiert werden.
2. Der behandelnde Arzt wird die Fernbehandlung abbrechen, wenn er an die Grenzen seiner persönlichen, personellen oder therapeutischen Möglichkeiten gelangt oder das Ziel der therapeutischen Bemühungen, insbesondere die Heilung oder Gesundung des Patienten, nicht mehr erreicht werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Patient trotz ärztlicher Aufforderung nach Ziffer 5.1.c nicht die zur Behandlung notwendigen Informationen übermittelt.
3. Der behandelnde Arzt wird die Fernbehandlung ferner abbrechen, wenn die digitale Übertragung von Informationen nicht dem aktuellen technischen Standard entspricht, die Qualität der digitalen Übertragung unzureichend ist oder der Patient mit der technischen Umsetzung telemedizinischer Anwendungen überfordert ist.
4. Widerruft der Patient seine Einwilligung zur Fernbehandlung oder macht er auf andere Weise (etwa durch den Abbruch der Kommunikationsverbindung) deutlich, dass er keine weitere Fernbehandlung wünscht, endet das Fernbehandlungsverhältnis mit sofortiger Wirkung für die Zukunft.
11 Verschwiegenheitserklärung
Von DHMS zur Verfügung gestellte Inhalte, auf der Website sowie im Rahmen einzelner Behandlungsverhältnisse erworbene Informationen stehen nur den Parteien dieser AGB Vereinbarung und unter diesen den einzelnen Vertragspartnern im individuellen Vertragsverhältnis zu. Eine Weitergabe von jeglicher erworbenen Information, ausgenommen persönlicher Erfahrungsberichte im Umgang mit der DHMS, an Dritte ist untersagt.
12 Einwilligung zur Datenweitergabe
1. Die Nutzer und Patienten unseres Websiteangebots erklären sich mit dem Ausfüllen des Anamnese-Fragebogens der Weitergabe ihrer Daten an Kooperationspartner und Auftragsempfänger der DHMS einverstanden. Die Vertragspartner sind insbesondere: die Wellster Health Group, Webdoctor Ltd. sowie die zur Behandlung eingesetzten Ärzte und Labore.
2. DHMS gibt nur solche Daten weiter, die zur Behandlung der Patienten und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag notwendig sind.
3. Patienten und Nutzer können bei DHMS Auskunft darüber verlangen an welche Kooperationspartner ihre Daten übermittelt wurden.
13 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
14 Gerichtsstandsvereinbarung
Eine Vereinbarung über den Gerichtsstand kann durch die Parteien nach Entstehung der Streitigkeit getroffen werden.
Stand: [27. April 2023]